ERASMUS+ Förderung
Ein ERASMUS+-Stipendium beinhaltet den Studiengebührenerlass an der Partnerhochschule, vereinfachte Einschreibemodalitäten, Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen und Hilfe der ausländischen Hochschule bei Wohnungssuche und Behördenangelegenheiten. Dies sind bereits enorme Erleichterungen finanzieller und organisatorischer Art.
Zusätzlich profitieren ERASMUS+-Outgoings der TUM von einen monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Abhängigkeit von den Ländergruppen 1, 2 und 3 (aber mind. 245€ pro Aufenthaltsmonat - Stand: Juni 2023). Die genaue Berechnung der individuellen Förderhöhe hängt einerseits von den im Juni/Juli aktuell zugewiesenen Mitteln des DAAD ab, andererseits von der Aufenthaltsdauer (2, 4 oder 8 Monate) und ob andere Kategorien ("fewer opportunities", z.B. Erstakademiker, GdB oder Studierende mit Kind) zutreffen. Weitere Informationen finden Sie dazu auf den Webseiten von TUM Global & Alumni im Downloadbereich.
Haben Sie die Zusage für einen ERASMUS+-Platz vom Fachbereich erhalten, so beinhaltet diese Zusage automatisch das monatliche Teilstipendium. Informationen zum Stipendium, der Auszahlung und den damit verbundenen administrativen Schritten, erhalten Sie von TUM Global & Alumni nach der Nominierung durch den Fachbereich.
Schweizer Universitäten vergeben Stipendien direkt an Studierende, da die Schweiz nicht länger am ERASMUS+ Programm teilnimmt.
ERASMUS-Teilstipendium koppelbar mit anderen Stipendien?
Zur Anrechnung auf das ERASMUS-Teilstipendium kommen nur Zuschüsse, die speziell für den ERASMUS-Auslandsaufenthalt gedacht sind. Stipendien für das Studium an der TUM, also Inlandsstipendien, fallen nicht darunter.
- Auslands-BaföG ist koppelbar!
- Auslandsförderungen durch andere Stipendienwerken können in Kombination mit dem ERASMUS-Teilstipendium gekürzt werden. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Stipendiengeber.