Nach der Auswahl bzw. Annahme der Universität
Visum
Das Visum müssen Sie sich in aller Regel vor der Einreise besorgen. Das Bewilligungsverfahren kann, abhängig von dem jeweiligen Land, u.U. mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informationen erhalten Sie bei der entsprechenden Botschaft. Für die USA ist nicht die Botschaft, sondern bestimmte Organisationen bzw. deren deutsche Partner für die Vermittlung der Einreisepapiere zuständig. Eine dieser Organisationen ist US Diplomatic Mission to Germany. Funktion des dieser Organisation ist es u.a., als Partner der US-Behörden die gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für die USA zu gewährleisten.
Beurlaubung
Für ein Studium im Ausland - gleichgültig ob über ein Austauschprogramm oder selbstständig organisiert - sollten Sie sich auf keinen Fall exmatrikulieren, sondern gegebenenfalls beurlauben lassen. Unter Vorlage einer Bestätigung der Gastuniversität kann eine Beurlaubung für maximal zwei Semester beantragt werden. Der Antrag (siehe Beurlaubung) muss in der Regel bis Vorlesungsbeginn, spätestens jedoch bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn (nur, wenn früher nicht vorhersehbar) gestellt werden. Der Semesterbeitrag (Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag) muss trotzdem entrichtet werden. Der Studienbeitrag hingegen entfällt.
Achtung!
Während eines Urlaubssemester kann man keine Prüfungen an der TUM ablegen. Wiederholungsprüfungen hingegen sind möglich. Auch der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen steht nichts im Wege.
Krankenversicherung
Innerhalb der EU inkl. assoziierte Länder
Sind Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. als Angehöriger in der Familienversicherung der GKV (bis 25 Jahre) versichert, können Sie die European Health Insurance Card (EHIC) beantragen. Diese Karte erhalten Sie, ersatzweise zum früheren Formular E 128, bei Ihrer deutschen Krankenkasse. Mit der EHIC oder dem Formular können Sie sich im europäischen Ausland behandeln lassen und die jeweiligen Krankenkassen, die über das Sozialversicherungsabkommen verbunden sind, rechnen die Kosten miteinander ab.
Außerhalb der EU
Sollten Sie einen Aufenthalt außerhalb der EU verbringen, müssen Sie bei einer privaten Krankenversicherung einen zusätzlichen Auslandskrankenschutz abschließen.
Da man in der Regel an der TUM immatrikuliert bleibt, ist der Krankenversicherungsschutz in Deutschland Pflicht. Das bedeutet, dass Sie auch während des Auslandsaufenthalts, also parallel zu Ihrem privaten Auslandskrankenversicherungsschutz, Ihre Beiträge an die GKV entrichten müssen. Wenn Sie privat versichert sind, sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit eines Auslandskrankenversicherungsschutzes.
Wichtig ist, dass die Versicherungsleistungen die Mindestanforderungen für die Einschreibung an der Gasthochschule erfüllen (z.B. Zahnarztbesuche). Informieren Sie sich also auch bei der Hochschule im Ausland über die jeweiligen Anforderungen bezüglich des Krankenversicherungsschutzes. Ob gesetzlich oder privat versichert, sollten Sie in jedem Fall eine Rücktransportversicherung abschließen, die im Notfall die Kosten für einen Krankentransport nach Deutschland übernimmt.