Erasmus: Wo soll es hingehen?
Der Fachbereich Mathematik ermöglicht seinen Studierenden die Teilnahme am europaweiten Studienprogramm Erasmus. Derzeit kooperieren wir mit 58 Partneruniversitäten.
Wie Sie sich für das Erasmus-Programm bewerben, welche Universität im Ausland für Sie infrage kommt und was Sie über die Finanzierung wissen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. Gerne berät Sie Carola Jumpertz vor Ihrer Bewerbung auch individuell.
Erasmus-Partneruniversitäten des Departments of Mathematics
In diesen Ländern hat das Department of Mathematics Partneruniversitäten:
Online-Infoveranstaltung zum Erasmus-Programm der TUM Mathematik
Die Erasmus-Infoveranstaltung der Mathematik fand am Donnerstag, 7. November 2024, statt. Es wurden Partneruniversitäten von ehemaligen Austauschstudierenden vorgestellt. Zudem gab es Infos zum Erasmus-Programm, der finanziellen Förderung und dem Bewerbungsverfahren. Die Folien der Veranstaltung finden Sie hier.
Sollten Sie planen, sich für einen Erasmus-Aufenthalt im akademischen Jahr 2025/26 zu bewerben, besuchen Sie bitte zunächst die Infoveranstaltung und vereinbaren Sie danach - bitte noch vor Weihnachten 2024 - hier einen Beratungstermin.
Wissenswertes zum Erasmus-Programm
Ausführliche Erfahrungsberichte von Studierenden an all unseren Partneruniversitäten finden Sie in der zentralen Datenbank der Erfahrungsberichte aller Departments.
Voraussetzungen
- Studierende müssen zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes ihre ersten zwei Studienjahre abgeschlossen haben und an der TUM immatrikuliert sein.
- Ein Aufenthalt ist nur an Universitäten möglich, die mit der TUM-Mathematik eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung getroffen haben.
Dauer und Zeitpunkt
- Ein Aufenthalt kann sich über 1 oder 2 Semester erstrecken.
- Der günstigste Zeitpunkt im Bachelorstudiengang sind das 5. oder 7. Semester, im Masterstudiengang (aufgrund der divergierenden Semesterzeiten der meisten Partneruniversitäten) das 1., 3. oder 5. Semester.
Finanzierung
Erasmus-Studierende erhalten ein Stipendium in Höhe von etwa 250 € im Monat. Dieses Stipendium widerspricht sich nicht mit dem Auslands-BaföG.
Erasmus: von der Bewerbung bis zur Teilnahme
Wenn Sie am Erasmus-Programm im akademischen Jahr 2025/26 (Winter- und/oder Sommersemester) teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bis 15. Januar 2025.
Bitte erstellen Sie ein Konto im Online-Bewerberportal und laden Sie die Unterlagen dieser Checkliste dort hoch. Die Unterlagen müssen zudem fristgerecht per E-Mail an outgoing-math(at)cit.tum.de eingereicht werden. Bitte verwenden Sie zur Erstellung Ihres Studienplans ausschliesslich eines der folgenden Dokumente:
Kriterien für unsere Platzvergabe sind:
- Studienvorhaben im Ausland
- bisheriger Studienverlauf (Noten, Anzahl der Credits)
- fachliche und persönliche Motivation
- Sprachkenntnisse
- Engagement und praktische Erfahrung (auch die Teilnahme am Buddy-Programm)
- Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Inhalt, Form)
- Eindruck im persönlichen Gespräch (fundiert, selbständig, Botschafterfunktion)
Die Bewerbungsfrist endet am 15.01.2025 um 12.00 Uhr. Bis 21.01.2025 erhalten Sie eine Einladung zu einem Zoom-Gespräch per E-Mail. Die Gespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 23.01. bis 07.02.2025 statt. Ob und an welcher Universität Sie einen Erasmus-Platz erhalten, erfahren Sie voraussichtlich bis Mitte März 2025.
Wenn Sie einen Platz angeboten bekommen und diesen angenommen haben, müssen Sie sich ab Mitte März selbstständig an der Partneruniversität bewerben und die Formalitäten für die Teilnahme am Erasmus-Programm der TUM erledigen. Wir unterstützen Sie bei diesen administrativen Schritten.
Sollten Sie die Bewerbungsfrist verpasst haben, können sich Studierende der TUM Mathematik ab März 2024 für Restplätze bewerben. Studierenden anderer Fachbereiche können wir leider keine Restplätze anbieten.
Das Learning Agreement (LA) ist die Auflistung der Kurse, die sie planen, an der Gastuniversität zu belegen.
Das LA ist u.U. zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gastuni auszufüllen, spätestens aber vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Das LA ist Basis für eine spätere Anerkennung von Leistungen, die Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt eigeninitiativ beantragen können/müssen. Näheres zu Anerkennungen finden Sie unter Prüfungen.