Sonderanwendungsfächer
Gemäß § 37 Abs. 3 der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informatik können vom Prüfungsausschuss weitere nicht in Anlage 2 der Fachprüfungsordnung enthaltene Anwendungsfächer auf Antrag genehmigt werden.
Formale Anforderungen
- Der Studienplan für ein Sonderanwendungsfach muss Module im Umfang von 21 Credits umfassen.
- Davon sind mindestens 6 Credits in Pflichtfächern zu erbringen.
Antrag
- Der Antrag erfolgt formlos an den Prüfungsausschuss Informatik. Reichen Sie diesen bitte bei Brigitte Oeckl ein. Der Antrag muss begründen, warum das beantragte Anwendungsfach ein sinnvolles Anwendungsgebiet der Informatik darstellt.
- Dem Antrag ist ein Studienplan für das beantragte Anwendungsfach beizulegen, der die formalen Anforderungen für Anwendungsfächer erfüllt. Beispiele für derartige Studienpläne entnehmen Sie bitte der Anlage 2 der Fachprüfungs- und Studienordnung.
- Den Studienplan muss ein:e Professor:in bzw. eine verantwortliche Person des Academic Programs Office der School, in dem das beantragte Sonderanwendungsfach studiert wird, unterschreiben. Von dieser Person muss ferner eine Versicherung beiliegen, dass die Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen studienbegleitend erfolgen und die Wiederholung der Prüfungen in jedem Semester möglich ist.
Für das Studienjahr 2023/24 ist die Genehmigung komplett neuer, vorher noch nie genehmigter Sonderanwendungsfächer ausgesetzt.
Antragstellung
Die Antragstellung für ein Sonderanwendungsfach oder die Antragstellung für den Wechsel zu einem Sonderanwendungsfach ist jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Erste allgemeine Auskünfte zu den Formalitäten für die Beantragung eines Sonderanwendungsfaches erhalten Sie bei Brigitte Oeckl.
Ihren kompletten Antrag (= Studienplan + Motivationsschreiben) für das Wintersemester 2023/2024 richten Sie bitte ab 01.10.2023 bis einschließlich 23.10.2023 per E-Mail an Brigitte Oeckl. Unvollständige oder später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Erst, wenn Sie eine schriftliche Genehmigung des Prüfungsausschusses für das beantragte Sonderanwendungsfach vorliegen haben, dürfen Sie das Studium dieses Faches aufnehmen.