Master Informatik im Teilzeitstudium
Das Teilzeit-Studium im Master Informatik ist kein Fernstudium und kein Abend- oder Wochenendstudium.
Es handelt sich um ein Präsenzstudium mit reduziertem Arbeitsaufwand pro Semester und daraus resultierender längerer Studiendauer.
Allgemeine Informationen
Die TUM CIT bietet den Master Informatik neben dem Vollzeitstudium auch in zwei Teilzeit-Modellen mit entsprechend längerer Studiendauer an.
So ermöglichen wir auch Studierenden, die beispielsweise durch familiäre Verpflichtungen, eine chronische Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sind, das Studium unseres Masterstudiengangs Informatik.
Neben dem Vollzeitstudium (100%) bieten wir zwei Studienmodelle in Teilzeit an:
- Teilzeit in 66%
- Teilzeit in 50%
Überlegen Sie sich vor der Bewerbung, welches Studienmodell am besten zu Ihnen und Ihrer persönlichen Situation passt.
Mit der Wahl des Studienmodells legen Sie den zu erbringenden Studienfortschritt und die maximal erlaubte Anzahl an Credits (ECTS-Punkten) pro Semester fest.
Das Teilzeit-Studium richtet sich an Personengruppen wie beispielsweise Studierende mit
- familiären Verpflichtungen (etwa Eltern mit kleinen Kindern, Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen)
- einer Behinderung oder chronischen Krankheit
- beruflichen Verpflichtungen oder Unternehmensgründung
Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie beim Vollzeitstudium Master Informatik:
- Sie haben mit einem Bachelor Informatik oder vergleichbarem Studiengang ein grundständiges Studium abgeschlossen, das zur Aufnahme eines Masterstudiums berechtigt.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Übersichtsseite des M. Sc. Informatik im Abschnitt “Bewerbung und Zulassung”.
Sofern Sie bereits im Master Informatik eingeschrieben sind und das Studienmodell wechseln möchten, nutzen Sie bitte das sogenannte Wechselfenster für die Bewerbung und beachten die Hinweise weiter unten auf dieser Seite, unter “Wechsel zwischen den Studienmodellen”.
Die Regelstudienzeit im Master Informatik beträgt je nach Wahl des Studienmodells
- 4 Semester in Vollzeit mit 100 %
- 6 Semester in der Teilzeitoption mit 66 %
- 8 Semester in der Teilzeitoption mit 50 %
Bezüglich der Studienbeiträge gelten unabhängig vom gewählten Studienmodell im Master Informatik die allgemeinen Regelungen zu Studienbeiträgen.
Studienorganisation im Teilzeit-Studium
Das Curriculum im Teilzeitstudium ist identisch zum Curriculum des Masterstudiengangs Informatik in Vollzeit.
Details finden Sie auf der Übersichtsseite des Master Informatik im Abschnitt Studienpläne.
Die im Teilzeitstudium maximal erreichbare Anzahl an Credits (ECTS-Punkten) pro Semester liegt bei
- 25 Credits im Studienmodell Teilzeit mit 66%
- 20 Credits im Studienmodell Teilzeit mit 50%
Zum Vergleich: Der reguläre Workload im Vollzeitstudium liegt bei 30 Credits.
Achtung:
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der oben für das Teilzeitstudium genannten Credits nicht überschritten werden darf. Sollten Sie sich zu so vielen Prüfungen anmelden, dass diese Grenzen überschritten werden, können die überzähligen Credits nicht gewertet werden.
Machen Sie sich unbedingt mit den Regelungen Ihrer Studien- und Prüfungsordnung vertraut!
Studierende im Teilzeitstudium besuchen die regulären Lehrveranstaltungen und Prüfungen und planen ihren Studienverlauf eigenverantwortlich.
Der geplante Studienverlauf ist jedes Semester genehmigen zu lassen (siehe unten).
Planung Ihres Studienverlaufs
In den beiden Teilzeitmodellen ermöglichen wir eine flexiblere Gestaltung des Studienverlaufs im Vergleich zum Vollzeitstudium. Dies wird durch einen verringerten Arbeitsaufwand pro Semester erreicht. Studierende im Teilzeitstudium absolvieren weniger als die regulären 30 Credits (ECTS-Punkte) pro Semester und haben hierdurch eine längere Regelstudienzeit.
Studienmodell | Regelstudienzeit | Credits/Semester | Dauer der Master’s Thesis |
---|---|---|---|
Vollzeit 100 % | 4 Semester | ≥ 30 | max. 6 Monate |
Teilzeit 66 % | 6 Semester | 20 - 25 | max. 9 Monate |
Teilzeit 50 % | 8 Semester | 15 - 20 | max. 12 Monate |
Einreichung Ihres Studienplans
(Der Prozess wird sich unter Umständen zum Sommersemester 2025 ändern. Prüfen Sie die Angaben sicherheitshalber zu Beginn des Sommersemesters 2025 erneut.)
Gemäß § 52 der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) des Masterstudiengangs Informatik sind Studierende im Teilzeitstudium verpflichtet, jedes Semester einen verbindlichen Studienplan einzureichen. Verwenden Sie hierzu die jeweils aktuell gültige Vorlage (siehe Downloadbereich auf dieser Webseite) und senden den Plan als PDF-Datei per E-Mail an Ihre Schriftführung: part-time-in.asa(at)xcit.tum.de.
- Frist zur Einreichung Ihres Studienplans im Wintersemester: 30. November
- Frist zur Einreichung Ihres Studienplans im Sommersemester: 30. Mai
Änderungen an Ihrem Studienplan nach erfolgter Einreichung sind nur nach Rücksprache und Genehmigung möglich. Prüfungen, die nicht dem genehmigten Studienplan entsprechen, werden abgemeldet bzw. nicht gewertet.
Bitte beachten Sie:
Die Masterarbeit muss und das IDP darf über mehrere Semester verteilt werden.
Reguläre Modulprüfungen
Studierende melden sich in TUMonline innerhalb der Anmeldefrist selbst zu den Prüfungen an. Falls Sie hierbei Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Schriftführung (z. B. Prüfung von anderer School angeboten und daher keine Anmeldung in TUMonline möglich).
Interdisziplinäres Projekt (IDP) und Masterarbeit
Das Interdisziplinäre Projekt (IDP) und die Masterarbeit melden Sie über die dafür vorgesehenen Formulare an (siehe Informationen auf den relevanten Webseiten). Die Übertragung der Anmeldung zu TUMonline erfolgt durch uns zu einem späteren Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie auch Folgendes:
- Die Masterarbeit muss und das IDP darf über mehrere Semester verteilt werden.
- Angerechnet werden Ihnen die 16 Credits für das IDP und die 30 Credits für die Masterarbeit erst in dem Semester, in dem das Modul bestanden wurde.
- Das heißt, es gibt keine anteilige Gutschrift über mehrere Semester für das IDP und die Masterarbeit.
Der zu erbringende Studienfortschritt ist in § 10 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) sowie zusätzlich für die Teilzeitmodelle 50% bzw. 66% im Master Informatik in § 51 und § 55 der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt.
- Die Studienfortschrittskontrolle regelt, bis wann jeweils bestimmte Prüfungsleistungen oder eine bestimmte Anzahl an Credits (ECTS-Punkten) erbracht sein müssen.
- Hieraus ergibt sich auch die maximale Studiendauer.
Für die Teilzeitmodelle werden die Anforderungen an den Studienfortschritt im Vergleich zum Vollzeitstudium angepasst. Dies bewirkt
- eine maximale Verdopplung der Regelstudienzeit im Studienmodell mit 50 % und
- eine maximale Verlängerung der Regelstudienzeit um 2 Semester im Studienmodell mit 66 %
gegenüber dem Vollzeitmodell.
Studienfortschrittkontrolle im Studienmodell 50 %
Bis zum Ende des Fachsemesters | Mindestens zu erbringende Credits |
---|---|
3 | 15 |
4 | 30 |
5 | 45 |
6 | 60 |
7 | 75 |
8 | 90 |
10 | 120 |
Studienfortschrittskontrolle im Studienmodell 66 %
Bis zum Ende des Fachsemesters | Mindestens zu erbringende Credits |
---|---|
3 | 20 |
4 | 40 |
5 | 60 |
6 | 80 |
7 | 90 / 100 * |
8 | 120 |
* Studierende, die vor dem WS 2023/24 das Studium im Master Informatik Studienmodell 66 % aufgenommen haben, müssen nach dem 7. Fachsemester 100 Credits nachweisen.
Wechsel zwischen den Studienmodellen
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Wenn Sie den Master Informatik bereits endgültig nicht bestanden haben, ist ein Wechsel zwischen den Studienmodellen (z. B. Vollzeit zu Teilzeit, Teilzeit 50 % zu Teilzeit 66 %, oder andersherum) nicht mehr möglich.
- Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern:
- Ein Wechsel des Studienmodells im Master Informatik gilt bezüglich der Studiengebühren als Studiengangwechsel. Bei einem Wechsel des Studienmodells ab Wintersemester 2024/25 beachten Sie daher bitte die Regelungen zu Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern.
Ein Wechsel in ein anderes Studienmodell innerhalb des Masters Informatik ist grundsätzlich möglich.
Ausnahme: Während der Bearbeitungsdauer der Masterarbeit ist kein Wechsel des Studienmodells möglich.
Wechselfenster:
Bei bereits vorliegender Zulassung zum bzw. bereits erfolgter Einschreibung im Master Informatik an der TUM ist zusätzlich zu den regulären Bewerbungsfristen in der Woche
- vor dem 15. Februar für das folgende Sommersemester bzw.
- in der Woche vor dem 15. August für das folgende Wintersemester
ein Studiengangwechsel in oder aus Teilzeitoptionen des Masters Informatik möglich.
Wir bitten bereits eingeschriebene und bereits zugelassene Studierende darum, für den Wechsel des Studienmodells im Master Informatik das Wechselfenster zu verwenden anstelle der regulären Bewerbungsfristen.
Achtung:
Zum Wechsel zwischen den Studienmodellen im Master Informatik ist eine erneute Bewerbung erforderlich, jedoch in vereinfachter Form. Bitte beachten Sie die Handreichung zum Wechsel zwischen Studienmodellen.
Sonstige wichtige Informationen
Falls Sie vom Master Informatik in Vollzeit zu einem Teilzeitmodell wechseln möchten und für Ihr Studium in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen:
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde, ob ein Wechsel des Studienmodells Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltstitel hat.
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Befreiung von Sozialbeiträgen. Eine hilfreiche Übersicht finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studierendenwerks.
Für Studierende im Teilzeit-Master gilt (Stand Februar 2025):
- Studierende, die neben einem Teilzeitstudium, das die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht, eine Beschäftigung aufnehmen, sind sozialversicherungspflichtig.
- Das heißt, nur Studierende im Studienmodell Teilzeit 66 % (oder Vollzeit 100 %) können von der sozialversicherungspflicht befreit werden.
Dies ist nur ein Hinweis unsererseits - wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde bzw. Ihren Arbeitgeber / Ihre Arbeitgeberin.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Nein, in diesem Fall ist der Master Informatik in Teilzeit nicht für Sie geeignet. Es handelt sich auch bei den beiden Teilzeit-Optionen um ein Präsenzstudium.
Nein, in diesem Fall ist der Master Informatik in Teilzeit nicht für Sie geeignet. Es handelt sich auch bei den beiden Teilzeit-Optionen um ein Präsenzstudium mit Lehrveranstaltungen tagsüber montags bis freitags.
Das Curriculum des Masterstudiengangs Informatik ist durch einen großen Anteil an Wahlmöglichkeiten sehr flexibel. Ob es jedoch möglich ist, das gesamte Studium auf einige wenige Tage (beispielsweise nur montags und dienstags) zu beschränken, ist nicht vorhersehbar und kann unsererseits nicht garantiert werden. Die für Sie geltenden Anwesenheitszeiten für Lehrveranstaltungen und Prüfungen hängen von der Wahl Ihrer Module ab und können, je nach Angebot und Modulauswahl, von Semester zu Semester sehr unterschiedlich sein.
Nein, wenn Sie den Master Informatik bereits endgültig nicht bestanden haben, können Sie nicht mehr zwischen den Studienmodellen wechseln.
Fragen zur Studienorganisation
Bitte beachten Sie die Hinweise oben unter “Studienplanung” sowie Ihre Studien- und Prüfungsordnung.
Falls Sie mit der Planung nicht zurechtkommen, besuchen Sie bitte die Sprechstunde.
Nachdem Ihr Studienplan für das jeweilige Semester genehmigt wurde (siehe oben, “Studienplanung”), melden Sie sich in TUMonline selbständig zu Ihren Modulprüfungen an. Zur Anmeldung des IDP und der Masterarbeit befolgen Sie den jeweils gültigen Prozess.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Schriftführung.
Aufgrund der gemäß Prüfungsordnung maximal erlaubten Credits (ECTS-Punkte) pro Semester ist in TUMonline eine Deckelung modelliert. Hierbei wird nicht automatisch erkannt, ob ein Modul sowohl zum Ersttermin als auch zum Wiederholungstermin angemeldet wird – es werden nur die Credits gezählt.
Falls Sie bei der Anmeldung von Prüfungen im Wiederholungszeitraum eine Fehlermeldung erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Schriftführung, mit Nennung des Modultitels und der Modulnummer für jede relevante Prüfung. Die Prüfungsanmeldung wird dann nach Prüfung des Sachverhalts für Sie durchgeführt.
Nein. In den beiden Teilzeitmodellen ist die jeweilige maximale Anzahl an Credits pro Semester in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
Da Teilzeit-Studierende eine längere Studiendauer und angepasste Fristen für die Studienfortschrittskontrolle haben, würde die Möglichkeit, trotzdem das reguläre Pensum zu absolvieren, eine Ungleichbehandlung den anderen Studierenden gegenüber darstellen.
Auch Studierenden der Teilzeitmodelle steht es frei, Zusatzmodule zu absolvieren. Zusatzmodule werden jedoch nicht auf das Curriculum und Ihren Studienfortschritt angerechnet.
Wir empfehlen dringend, sich zunächst auf die Module aus dem Curriculum zu konzentrieren.
Nein. In den beiden Teilzeitmodellen ist die jeweilige maximale Anzahl an Credits pro Semester in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
Ja. Aufgrund der maximal erlaubten Anzahl an Credits pro Semester im Teilzeitstudium muss die Masterarbeit auf mehrere Semester verteilt werden und das IDP darf auf mehrere Semester verteilt werden. Beachten Sie bitte, dass Sie die Credits für die Masterarbeit und ggf. das IDP in Ihren Studienplänen über die betroffenen Semester hinweg anteilig angeben müssen. Die tatsächliche Verbuchung der Gesamtcredits erfolgt in TUMonline jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss des Moduls.
Die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung der TUM (APSO) und die Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für den Master Informatik finden Sie auf der Übersichtsseite für den Master Informatik im Abschnitt “Im Studium”.