Teilzeit-Studium
Die CIT bietet ihr Masterstudium Informatik auch Studierenden an, die kein Vollzeitstudium absolvieren können.
Studierenden, die zeitlich so flexibel sind, dass sie einige Veranstaltungen zu regulären Zeiten besuchen können, ermöglichen wir einen individuellen Studienplan mit verringerter Last pro Semester (weniger als 30 ECTS Credits) und somit höherer Studiendauer ohne Fristüberschreitungen. Bitte beachten Sie, dass es kein Fernstudium oder Abend- bzw. Wochenendstudium ist!
Das Master Informatik Studium wird in den folgenden drei Studienformen angeboten:
- Vollzeit 100 %
- Teilzeit 66 %
- Teilzeit 50 %
Überlegen Sie sich vor der Bewerbung, welche Studienform am besten zu Ihnen und Ihrer persönlichen Situation passt. Mit der Wahl Ihrer Studienform legen Sie den zu erbringenden Studienfortschritt und die maximal erlaubte Credit-Anzahl pro Semester fest.
Das Teilzeit-Studium richtet sich an Personengruppen wie Studierende mit
- beruflichen Verpflichtungen oder Unternehmensgründung
- familiären Verpflichtungen, etwa Eltern mit kleinen Kindern, Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen
- einer Behinderung oder chronischen Krankheit
Es gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie beim Vollzeitstudium Master Informatik. Sie haben mit einem Bachelor Informatik oder vergleichbarem Studiengang ein grundständiges Studium abgeschlossen, das zur Aufnahme eines Masterstudiums berechtigt oder Sie sind bereits eingeschrieben. Bei der Bewerbung in TUMonline wählen Sie die Stufe Vollzeit 100 %, Teilzeit 66 % oder Teilzeit 50 % aus. Beachten Sie bitte, dass Sie im Teilzeit-Studium einen individuellen Studienplan erstellen und einreichen müssen.
Studierende im Teilzeit Master Informatik Studium müssen einen individuellen Studien- und insbesondere Prüfungsplan erstellen. Dieser Plan stellt eine verbindliche Regelung zwischen den Studierenden und der TUM dar und darf nur nach Rücksprache geändert werden.
Füllen Sie Ihren Plan in die jeweilige Excel-Tabelle Studienplan ein (bitte nicht handschriftlich) und reichen Sie ihn als Excel oder PDF per E-Mail bis spätestens Ende Mai im Sommersemester und Ende November im Wintersemester bei ihrer Schriftführung ein.
Die pro Semester zu erbringenden 30 Credits im Vollzeitstudium reduzieren sich in Abhängigkeit von Ihrer Stufenwahl – Sie dürfen maximal 20 ECTS in Teilzeit 50 % bzw. 25 ECTS in Teilzeit 66 % erbringen. Das IDP kann und die Masterarbeit muss über mehrere Semester verteilt werden. Die anteiligen ECTS im jeweiligen Studienplan müssen dem geplanten Arbeitsaufwand im betreffenden Semester entsprechen.
Die maximal erreichbare Credit-Anzahl pro Semester liegt in der 66 %-Stufe bei 25 ECTS, bei der 50 %-Stufe bei 20 ECTS. Bei Vollzeit liegt die Normallast bei 30 ECTS. Innerhalb der Gesamtstudiendauer ist die Master’s Thesis anzufertigen; die Zeit von der Ausgabe bis zur Abgabe der Master‘s Thesis ist in der Tabelle unten angegeben. Sie haben maximal zwei Versuche für die Masterarbeit. Die Masterarbeit kann nur dann wiederholt werden, wenn Sie sie im ersten Versuch nicht bestanden haben und Ihnen nach §51 bzw. §55 der FPSO i.V.m. §10 der APSO noch ausreichend Studienzeit für einer Wiederholung bleibt. Sie sollten Ihre Masterarbeit dem entsprechend rechtzeitig anmelden. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Schriftführung.
Studienform | Regelstudienzeit | ECTS/Semester | Dauer der Master’s Thesis |
---|---|---|---|
Vollzeit 100 % | 4 Semester | ≥ 30 | max. 6 Monate |
Teilzeit 66 % | 6 Semester | 20 - 25 | max. 9 Monate |
Teilzeit 50 % | 8 Semester | 15 - 20 | max. 12 Monate |
Das Teilzeitstudium ist ein Präsenzstudium. Studierende in Teilzeit wählen aus dem regulären Veranstaltungsangebot für den Master Informatik, dessen hohe Anzahl an Wahlfächern eine flexible Studiengestaltung bietet.
Fristen
Die Bewerbungsfrist endet zum Wintersemester am 31. Mai, zum Sommersemester am 30. November. Für die Rückmeldungen gelten die regulären Fristen.
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung übernehmen die Studierenden. Es dürfen ausschließlich Prüfungsanmeldungen zu Modulen erfolgen, die Teil des eingereichten verbindlichen Studienplans sind. Dies wird im Laufe des Semesters und vor der Erstellung des Bescheids kontrolliert. Sollten andere Prüfungsanmeldungen erfolgt sein, werden Sie von der Prüfung abgemeldet. Es werden nur ECTS von Modulen, die Teil der vereinbarten Studienpläne sind, auf Ihr Studium angerechnet.
Anmeldung Interdisziplinäres Projekt und Masterarbeit
Das Interdisziplinäre Projekt (IDP) und die Masterarbeit melden Sie über die dafür vorgesehenen Formulare an. Die Anmeldung in TUMonline wird nur dann erfolgen, wenn das IDP/die Masterarbeit in Ihrem Studienplan entsprechend berücksichtigt wurde. Die Masterarbeit muss und das IDP darf über mehrere Semester verteilt werden. Die ECTS müssen anteilig der tatsächlich anfallenden Studienlast in den Studienplänen aufgeführt werden. Angerechnet werden Ihnen die 16 ECTS für das IDP und die 30 ECTS für die Masterarbeit erst in dem Semester, in dem das Modul bestanden wurde.
Die Regelstudienzeit in den flexiblen Studiengängen liegt je nach Wahl der Stufe bei 4 Semestern (100 %), bei 6 Semestern in der Teilzeitstufe 66 % oder bei 8 Semestern in der Teilzeitstufe 50 %. Das Fortschreiten der Credithürden ist in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt.
Die Studienfortschrittskontrolle (SFK) wird entsprechend der Teilzeitstufe angepasst. Somit ergibt sich eine maximale Verdopplung der Regelstudienzeit im 50%-Modell und eine maximale Verlängerung der Studiendauer um 2 Semester bei 66 % gegenüber dem Vollzeitstudium.
Für die Studienbeiträge gelten unabhängig vom Studienmodell die üblichen Regelungen.
Informationen des Studentenwerks vom April 2017:
Nur wer in der 66 % Teilzeitstufe eingeschrieben ist - oder natürlich 100 %, kann bei einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche von einigen Sozialbeiträgen befreit werden (sogenanntes Werkstudentenprivileg), siehe die Werkstudentenseite des Deutschen Studentenwerks. Bei der 50 % Stufe ist dies nicht der Fall, da hier davon ausgegangen wird, dass das Studium nicht die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache ist.
Häufige Fragen und Antworten - FAQ
Darf ich, wenn ich in einem Semester weniger als die erlaubte ECTS geschafft habe, im Semester danach mehr als die vorgesehenen ECTS erbringen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Die maximal erlaubte ECTS-Grenze gilt jedes Semester unabhängig von den tatsächlich bestandenen ECTS in vorherige Semester und ist zwingend einzuhalten.
Wenn ein Zweitprüfungstermin im nächsten Semester liegt, ist dann der Tag der Prüfung ausschlaggebend für die Zuordnung zu einem Semester und dem Studienplan oder die Abhaltung der Lehrveranstaltung?
Alle Prüfungen bis einschließlich der ersten Vorlesungswoche im neuen Semester gehören prüfungsrechtlich zum vorherigen Semester. Die ECTS zählen damit zum Studienplan in dem Semester vor der Prüfung. Sie können dies auch in sehen TUMonline sehen. Die Prüfung wird im vorherigen Semester angelegt. Im Zweifel fragen Sie bitte Ihre Schriftführung.