Abschlussarbeit und Abschluss des Studiums
Spezifische Informationen der einzelnen Professional Profiles
Allgemeine Informationen
Abschlussarbeiten mit Beginn-Datum vor dem 15.1.2024
Für alle Abschlussarbeiten mit Beginn-Datum vor dem 15.1.2024 gilt:
Ihre Abschlussarbeit wird nach den zum Beginn der Abschlussarbeit geltenden Regelungen für die Verwaltung von Abschlussarbeiten weiterlaufen. Dies betrifft auch die Antragstellung bei Verlängerungen (Krankheit oder sonstige triftige Gründe), und insbesondere die Form der Abgabe der Arbeit. Wenn in Ihrem Studiengang bisher in gedruckter Form im Academic Programs Office abgegeben wurde, müssen Sie ebenfalls in gedruckter Form abgeben.
Die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit wird nicht in das CIT-Portal importiert und sie können dort nicht digital abgeben.
Verwaltung von Abschlussarbeiten
CIT-Portal
Ab 15. Januar 2024 werden alle Abschlussarbeiten in der School of Computation, Information and Technology über das CIT-Portal verwaltet.
Wenn Sie ein Thema und einen betreuenden Lehrstuhl für Ihre Abschlussarbeit gefunden haben, werden Sie vom betreuenden Lehrstuhl angemeldet. Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung, die Anmeldung der Abschlussarbeit zu bestätigen. Erst nachdem Sie die Anmeldung bestätigt haben, können die Zulassungsvoraussetzungen vom Academic Programs Office geprüft werden und Sie erhalten eine E-Mail über die verbindliche Anmeldung zur Abschlussarbeit.
Funktionen für Studierende im CIT-Portal
- Im CIT-Portal können Sie sich mit Ihrer TUM-Kennung anmelden unter https://portal.cit.tum.de/de/Theses/ und erhalten eine Übersicht über Ihre Abschlussarbeit.
- Bei Bedarf können Sie im CIT-Portal einen Antrag auf Verlängerung stellen.
- Weitere Funktionen werden in den nächsten Monaten folgen.
Informationen für Mitarbeitende
Im Wiki unter https://collab.dvb.bayern/display/TUMcit/Abschlussarbeiten finden Mitarbeitende eine umfangreiche Dokumentation zur Verwaltung von Abschlussarbeiten im CIT-Portal.
Immatrikulationspflicht für Prüfungen und zur Abschlussarbeit
Studierende müssen zur Ablegung einer Modulprüfung (einschließlich Abschlussarbeit) immatrikuliert sein.
Für die Abschlussarbeit gilt nach § 18 Abs. 1 APSO, dass ein Studierender während der gesamten Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit (Bachelor's Thesis oder Master's Thesis) bis zum Tag der Abgabe im entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein muss. Dies gilt auch, wenn die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht vom Studierenden zu vertreten sind, verlängert wurde.
Für alle übrigen Prüfungen gehört jedoch die Zeit bis zur ersten Woche der Vorlesungszeit zur Prüfungsperiode des vorhergehenden Semesters. Somit müssen Studierende in dem Fall nur bis zum Ende des vorhergehenden Semesters immatrikuliert sein. Für Prüfungen, die bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche des neuen Semesters stattfinden, besteht keine Immatrikulationspflicht. Dies gilt auch für das in der Regel mit der Abschlussarbeit verbundene verpflichtende Kolloquium (Bachelor) oder den verpflichtenden Vortrag (Master). Studierende, die ihre Abschlussarbeit im vorhergehenden Semester abgegeben haben und das Kolloquium oder den Vortrag bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche halten, müssen dazu also nicht mehr immatrikuliert sein.
Bitte beachten Sie: Falls das Kolloquium oder der Vortrag nach Abgabe der Abschlussarbeit stattfindet und die letzte Leistung im Studiengang ist, dann ist der Tag des Kolloquiums bzw. des Vortrages auch das Datum des Zeugnisses (und nicht der Tag der Abgabe der Abschlussarbeit).