Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Ob erkennbare körperliche Behinderung, Gehbehinderung oder organische Krankheit, die von außen nicht beobachtbar sein muss, eine sogenannte Teilleistungsstörung, wie Legasthenie, eine psychische Erkrankung oder eine Seh- oder Hörbehinderung: Behinderungen und chronische Krankheiten sind so vielfältig, wie die Menschen selbst. Wir nehmen auf die individuellen Bedürfnisse der mehr oder weniger in ihrem universitären Leben beeinträchtigten Studierenden Rücksicht und schaffen damit gerechtere Studienbedingungen.
Informationen für Studierende
- Erste Anlaufstelle für Studierende der Informatik ist die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende Imme Proske.
In einem vertraulichen Beratungsgespräch werden geeignete und individuelle Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen im Informatikstudium besprochen. Die Lösung kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich sein. Wir sind äußerst bestrebt etwaige Nachteile aus dem Weg zu räumen.
- Die TUM bietet auch eine Servicestelle für behinderte und chronisch kranke Studierende und Studieninteressierte an: Inklusion an der TUM
Allgemeine Informationen vom Deutschen Studentenwerk:
Studierenden mit langfristigen oder ständigen Behinderungen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen fällt es oft schwer, den geforderten Workload eines Semesters zu bewältigen. Beeinträchtigungen können dazu führen, dass sie bestimmte Prüfungsleistungen nicht unter den geforderten Bedingungen ablegen können. In vielen Fällen sind Beeinträchtigungen ausgleichsfähig.
Bitte nehmen Sie bezüglich eines Nachteilsausgleiches rechtzeitig zu Beginn des ersten Semesters Kontakt mit der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende (siehe rechte Seitenleiste bzw. mobil weiter unten) auf. Hier werden Sie ausführlich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Beantragung eines Nachteilsausgleiches beraten.
Reichen Sie dazu entweder das Antragsformular auf Nachteilsausgleich oder einen formlosen Antrag bei der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende ein. Wichtig ist, dass Ihr Antrag durch ein aktuelles detailliertes ärztliches Gutachten/Attest im Original und ggfs. durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises unterstützt wird.
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben, in dem nur die Art des Nachteilsausgleiches, nicht jedoch der gesundheitliche Hintergrund festgehalten wird. Mit diesem Schreiben informiert die antragestellende Person die jeweiligen Dozent:innen spätestens bei der Prüfungsanmeldung über die Art der gewährten Maßnahme, indem dieses Schreiben vorgelegt wird.
Die Gewährung eines Nachteilsausgleiches wird nicht im Zeugnis erwähnt!
Wichtig!!! Bitte werden Sie rechtzeitig aktiv! Der Antrag auf Nachteilsausgleich sollte unbedingt innerhalb der ersten 6 Wochen Ihres ersten Semesters beim Prüfungsausschuss eingehen. Da der Prüfungsprozess einige Wochen dauert, kann nur so gewährleistet werden, dass Ihnen der Bescheid zu Ihrer ersten Prüfungsanmeldung vorliegt.
- Für Studierende gibt die Website barrierefrei-studieren einen Überblick über Fördermöglichkeiten für ein barrierefreies Studium.
- Für Promotionsvorhaben gibt es das Projekt PROMI – Promotion inklusive.
- Mathematik und Informatik
- Das Gebäude ist barrierefrei vom Park & Ride Parkplatz im Osten durch den Osteingang und von der U-Bahn durch den Nordeingang zugänglich. Der Südeingang in der Nähe der Bibliothek hat ebenfalls eine Rampe und ist somit barrierefrei. Vom Schotterparkplatz im Westen ist das Gebäude nur über Treppen zu erreichen.
- Das gesamte Gebäude, wie auch die Bibliothek, sind mit Aufzügen ausgestattet.
- In jedem Stockwerk (EG, 1., 2. und 3.) gibt es behindertengerechte Toiletten in den Fingern 7 und 8. Die Toilette im Erdgeschoss Finger 8 ist zusätzlich mit einem Notfallknopf ausgestattet. Die Toilette im EG Finger 7 ist nur mit dem Euro-Behinderten-WC-Schlüssel zu öffnen.
- Die Hörsäle MI HS 2 und 3 im Gebäude sind durch den Keller erreichbar. Am besten benutzen Sie den Aufzug bei Finger 6, neben dem Pförtner. Der Hörsaal MI HS 1 ist von der Magistrale (EG) und über den Keller gut erreichbar.
- Bei der Fachschaft (Finger 6) und dem Servicebüro Studium (Finger 10) befinden sich automatische Türöffner.
- Interimshörsäle: Zugang zum Gebäude von Osten (Park & Ride Parkplatz) durch eine automatische Tür (ganz links) per Knopfdruck zu öffnen. Im EG gibt es eine Behindertentoilette (Raum 006). Die Hörsäle Interims 1 und 2 sind über den Flur 020 barrierefrei zugänglich.
Informationen für Lehrende
Häufig werden Studierende mit Beeinträchtigung nicht als Studierende mit besonderen Bedürfnissen wahrgenommen. Insbesondere nicht sichtbare Beeinträchtigungen, wie beispielsweise innere Erkrankungen oder Hörbeeinträchtigungen, können leicht übersehen werden. Auch Studierende mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen haben nicht immer die gleichen Chancen, dem regulären Studienbetrieb zu folgen, wie ihre nicht beeinträchtigten Kommiliton:innen. Zur Situation von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit gibt es eine Erhebung aus dem Jahr 2012: BEST - beeinträchtigt studieren. Diese Erhebung spiegelt die Erfahrungen der Befragten in deutschen Hochschulen und Universitäten wider.
Ein wichtiger Punkt ist, den Studierenden zu signalisieren, dass die Bereitschaft vorhanden ist, durch Beeinträchtigung entstandene Nachteile auszugleichen und die Studierenden zu ermutigen, ihre Beeinträchtigung in einem vertraulichen Gespräch mit der Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende zu benennen.
In der Regel kommen Studierende, die einen Nachteilsausgleich gewährt bekommen, mit einer entsprechenden Bestätigung vom Prüfungsausschuss in der ersten Vorlesungswoche auf Sie zu, um den Ausgleich mit Ihrer Unterstützung geltend zu machen. Ein typisches Beispiel für einen Nachteilsausgleich ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei schriftlichen Prüfungen. Falls Sie Fragen zur organisatorischen Umsetzung des Nachteilsausgleichs haben, können Sie sich jederzeit an Imme Proske wenden.
Lehrende finden in folgender Broschüre Informationen und Hinweise zur besonderen Situation von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit: Hinweise für Lehrende.
Benötigen Sie Beratung oder Unterstützung? Dann wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende.