Prüfungen in der Informatik
Achtung: Melden Sie sich unbedingt zu allen Prüfungen, auch Praktika und Seminare an.
Einzige Ausnahme sind die Praktika und Seminare mit folgenden Nummern:
IN0012, IN0014, IN2106, IN2107 und Entwicklungspraktika (IN2128, IN2129, IN2130, IN2131).
Nur zu diesen werden Sie automatisch vom Lehrstuhl angemeldet.
Midtermprüfungen
Operations Research [IN0024] 31.05.2024
Anmeldung in TUMonline vom 03.5.-24.5.24
Studierende, die zur Midtermprüfung in TUMonline angemeldet sind, werden automatisch für die Endtermprüfung angemeldet. Alle Anderen müssen sich für die Endtermprüfung in TUMonline selbst anmelden.
Vorgezogene Prüfungen
Jedes TUM Semester ist in Vorlesungszeit und vorlesungsfreie Zeit unterteilt. Die Endprüfungen der Fakultät für Informatik starten in der Regel gegen Ende der Vorlesungszeit und gehen üblicherweise bis zur dritten Woche der vorlesungsfreien Zeit (inkl. Samstage!). Die Wiederholungsprüfungen finden in der Regel zu Beginn des nachfolgenden Semesters statt, in den letzten drei vorlesungsfreien Wochen sowie in der ersten Vorlesungswoche. Die TUM Semestertermine finden Sie hier, von denen voraussichtliche Prüfungszeiträume der TUM Informatik abgeleitet werden können.
Bedingt durch den hohen Bedarf an Räumen für die Prüfungen, können die auf dieser Seite angegebenen Zeiträume nicht immer eingehalten werden. Bitte vergewissern Sie sich in den Veranstaltungen, wann die tatsächlichen Prüfungstermine stattfinden. Diese sollten in den ersten Wochen der Veranstaltung festliegen.
Achtung: Es werden nur Prüfungsleistungen in TUMonline eingetragen (und damit zum Studium angerechnet), wenn eine Prüfungsanmeldung in TUMonline vorliegt.
Prüfungsperiode am Ende des Sommersemester 2024:
• Prüfungen finden statt vom 15.07.24 - 10.08.24
• Die Anmeldung zu den Prüfungen ist vom 20.05.24 - 30.06.24 freigeschaltet
Prüfungsperiode am Anfang des Wintersemesters 2024 (Wiederholungsprüfungen):
• Prüfungen finden statt vom 30.09.24 - 19.10.24
• Die Anmeldung zu den Prüfungen ist vom 09.09.24 - 23.09.24 freigeschaltet
Prüfungstermine zu mündlichen Prüfungen werden von den jeweiligen DozentInnen bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie diese Fristen und melden Sie sich rechtzeitig an! Sollten Sie Probleme bei der Prüfungsanmeldung haben, ziehen Sie bitte Ihre TUMonline-Broschüre oder die Webseite https://www.it.tum.de/it/tumonline/ zu Rate. Falls Sie dann noch Probleme haben, wenden Sie sich bitte vor dem Ende des Anmeldezeitraumes direkt per E-Mail an die Schriftführung Ihres Studiengangs, Diese finden Sie über Ihren Studiengang sowie über Kontakte Prüfungsangelegenheiten.
Eine Nachmeldung zu den Prüfungen ist nicht möglich. Waren Sie zu einer Prüfung nicht angemeldet, werden weder die ECTS-Punkte noch die Note angerechnet und Sie müssen die Prüfung wiederholen.
Fristen
Bis zum Ende der Anmeldefrist können Sie sich selbst über TUMonline von Prüfungen wieder abmelden. Bei schriftlichen Prüfungen können Sie sich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin wieder abmelden. Dies gilt nicht, wenn Sie durch Ihre Studienordnung zur Teilnahme an der Prüfung verpflichtet sind.
Bedenken Sie, dass bei Nichtteilnahme trotz Anmeldung eine 5,0 in Ihrem Kontoauszug erscheint. Falls Sie also wissen, dass Sie nicht teilnehmen, sollten Sie sich rechtzeitig wieder abmelden.
Falls Ihre Studienordnung einen vorzeitigen Rücktritt vorsieht, wenden Sie sich bitte an die Schriftführung Ihres Studiengangs, siehe Kontakte Prüfungsangelegenheiten
Sollten Probleme bei der Abmeldung auftauchen, so wenden Sie sich bitte ebenfalls unverzüglich an die Schriftführung Ihres Studiengangs, siehe Kontakte Prüfungsangelegenheiten
Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen
Für die Studierenden folgender Studiengänge ist die Anzahl der Prüfungsversuche nicht mehr beschränkt:
- Bachelor Informatik mit Studienbeginn ab WS 2007/08
- Bachelor Informatik: Games Engineering ab WS 2011/12
- Bachelor Wirtschaftsinformatik mit Studienbeginn ab WS 2008/09
- alle 4-semestrigen Masterstudiengänge
Daher muss eine Prüfungsunfähigkeit nur noch in Ausnahmefällen beim Prüfungsausschuss nachgewiesen werden. Dies ist dann der Fall, wenn es im Laufe des Studiums zu Problemen mit den Credithürden kommen sollte. Nehmen Studierende krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teil, müssen sie deswegen wie bisher unverzüglich ein Attest einholen, um ihre Prüfungsunfähigkeit ggf. nachweisen zu können. Dieses Attest wird vom Studierenden selbst bis zum Abschluss des Studiums aufbewahrt und bei Bedarf dem Prüfungsausschuss vorgelegt. Bei Unklarheiten, ob ein Attest den Anforderungen der ADPO bzw. APSO entspricht, können Studierende dies mit der zuständigen Schriftführung abklären.
Wichtig: Für alle Bachelor- und Masterstudenten, die zu einem früheren Zeitpunkt ihr Studium aufgenommen haben oder in 3-semestrigen Masterstudiengängen studieren, gelten die bisherigen Regelungen (d.h. Atteste sind wie bisher unverzüglich einzuholen und innerhalb einer Woche bei der Schriftührung Ihres Studiengangs abzugeben.)
Alle Infos zu "Anforderungen an den Inhalt von Attesten"
Informationen zu Anerkennungen von Studienleistungen aus dem Vorstudium, einem konsekutiven Studiengang oder aus einem Studienaufenthalt im Ausland finden Sie auf der Seite "Anerkennungen".
Informationen zu Praktika und Seminaren und zur Platzvergabe über das Matching-Portal finden Sie auf der Seite "Praktika & Seminare".