Prüfungen in der Mathematik
Sie wollen sich zu einer Prüfung anmelden? Sie wollen herausfinden, wann Prüfungen stattfinden? Oder Sie haben ein Semester im Ausland studiert und wollen sich die erbrachten Leistungen anerkennen lassen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Prüfungsperiode am Anfang des Wintersemesters 2024 (Wiederholungsprüfungen vom SoSe 2024):
Prüfungen finden statt vom 30.09.24 - 19.10.24
Die Anmeldung zu den Prüfungen ist vom 09.09.24 - 23.09.24 freigeschaltet. (gilt für Mathematik/ Informatik)
Prüfungstermine zu mündlichen Prüfungen werden von den jeweiligen DozentInnen bekannt gegeben.
Notenschluss: 31. Oktober 2024 (alle Prüfungsleistungen)
Aktuelle Prüfungstermine und Anmeldezeiträume im Wintersemester 2024/25 (CIT)
Prüfungsperiode am Ende des Wintersemesters 2024/25:
Prüfungen finden statt vom 10.02.25 - 01.03.25 (Mathematik/ Informatik)
Die Anmeldung zu den Prüfungen ist für die gesamte CIT vom 18.11.24 - 15.01.25 freigeschaltet
Elektrotechnik: WiSe 2024/25:
10.02.25 - 17.04.25
Midterm und vorgezogene Prüfungen in der Informatik ( siehe IN)
Prüfungsperiode am Anfang des Sommersemesters 2025 (Wiederholungsprüfungen; Mathematik / Informatik):
Prüfungen finden statt vom 07.04.25 - 19.04.25
Die Anmeldung zu den Prüfungen ist vom 17.03.2025 - 31.03.2025 freigeschaltet
Notenschluss: 9. Mai 2025
Abweichungen von den jeweiligen Fristen sind möglich
Die genauen Prüfungstermine finden Sie in TUMonline jeweils ab Vorlesungsbeginn.
Bitte beachten Sie: Andere Schools können abweichende Termine haben!
Prüfungstermine zu mündlichen Prüfungen werden von den jeweiligen Dozierenden bekannt gegeben.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Prüfungen!
Richtig anmelden über den Studienbaum
Zur Teilnahme an Prüfungen müssen Sie sich über Ihren Studienbaum (Curricula Support) in TUMonline anmelden. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ersetzt nicht die Anmeldung für die dazugehörige Prüfung.
Wiederholungsprüfung
Haben Sie eine Prüfung nicht bestanden, müssen Sie sich zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung erneut anmelden.
Zuständig für alle Prüfungen in mathematischen Studiengängen ist der Prüfungsausschuss:
Vorsitzender: Prof. Dr. Johannes Müller
Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Tim Hoffmann
Schriftführerin für die Bachelorprüfung: Dr. Kathrin Ruf
Schriftführer für die Masterprüfung: Dr. Michael Ritter
Schriftführer für das Studienprogramm TopMath: Dr. Carl-Friedrich Kreiner
Bei Anfragen und Anträgen (z.B. nachträgliche Prüfungsanmeldung oder Rücktritt von Prüfungen) kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Schriftführenden oder schreiben Sie an: pa(at)ma.tum.de
Falls Sie aufgrund einer Krankheit an einer Klausur nicht teilnehmen können, lassen Sie sich bitte ein Attest vom selbigen Tag von Ihrem Arzt ausstellen und bewahren Sie dieses sorgfältig auf. Wenn Sie während Ihres Studiums mit den Studienfristen in Verzug geraten, müssen Sie dieses Attest vorlegen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Krankheitsfall Ihres Studiengangs, falls Sie nicht in einem mathematischen Studiengang an der TUM eingeschrieben sind.
Achtung: Regelung bei GOP-Prüfungen
Können Sie an GOP-Prüfungen aus triftigen Gründen nicht teilnehmen, dann ist unverzüglich ein Rücktritt von der Prüfung beim Prüfungsausschuss via pa(at)ma.tum.de zu beantragen.
Das Transcript of Records listet alle Studienleistungen sowie den aktuellen Notendurchschnitt auf. Studierende der aktuellen Masterprogramme sowie Bachelor-Studierende (ab WS 2007/08) können sich bei Bedarf eine beglaubigte Notenbescheinigung im TUM CST Graduation Office and Academic Records am Campus Garching, Boltzmannstr. 17 abholen. Bitte kontaktieren Sie hierfür die zuständige Ansprechperson.
Bei Bedarf können Sie die Ausstellung eines Semesterrankings per E-Mail an bsc-ma.asa(at)xcit.tum.de oder master(at)ma.tum.de beantragen. Bitte geben Sie dabei folgende Daten an:
- Name, Vorname
- Matrikelnummer
- bei Master den genauen Studiengang
- Ranking in deutscher oder englischer Sprache?
Das Semesterranking wird jeweils frühestens nach dem TUM-weiten Notenschluss erstellt.
ACHTUNG: Bei Überschreitung der Regelstudienzeit können wir leider kein Ranking mehr ausstellen. Das gilt auch für Rankings nach dem 6. Bachelor- und nach dem 4. Mastersemester.
Für die Anerkennung reichen Sie den Antrag per Mail an bsc-ma.asa(at)xcit.tum.de als Bachelor-Studierende bzw. an msc-ma.asa(at)xcit.tum.de als Master-Studierende ein.
Bei TUM-Modulen füllen Sie das Formular zur Anrechnung von TUM-Modulen vollständig aus. Für die Anrechnung von Modulen anderer Universitäten müssen dem ausgefüllten Formular noch folgende Informationen beigefügt werden:
- Transcript of Records
- Modulbeschreibung
- Notenskala der Hochschule
- im Master: Nachweis der Hochschule, dass das Modul Masterniveau hat (das kann aus der Modulbeschreibung oder einem Studienplan hervorgehen)
Nach der Überprüfung der Unterlagen tragen wir die Prüfungsleistung in TUMonline ein oder Sie erhalten eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Hochstufung und zur Anerkennung von Vorleistungen bzw. von Leistungen im Studium:
Hochstufung nach Anerkennung von Vorleistungen oder Beurlaubung
Studierende, die mindestens 30 ECTS in ihr aktuelles Studium einbringen wollen, werden um ein Fachsemester hochgestuft, wenn die Leistungen in einem früheren Studium (Vorleistung) oder während einer Beurlaubung erbracht wurden. Ab 52 ECTS erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester und je weiterer 30 ECTS erfolgt eine Hochstufung um jeweils ein weiteres Semester.
Anerkennung von Vorleistungen
Bei Anerkennungen von Leistungen, die Sie vor Beginn Ihres Studiums erbracht haben, ist Folgendes zu beachten:
Bachelor
Der Anerkennungsantrag für Leistungen, die vor Studienbeginn erbracht worden sind, kann einmal (eine Mail mit den Anträgen für alle anzuerkennenden Vorleistungen) innerhalb eines Jahres gestellt werden. Falls Sie für die Bewerbung eine „Bestätigung über die Semestereinstufung“ erhalten haben, so reichen Sie diese zusammen mit dem Antrag ein.
Beachten Sie, dass bei GOP Modulen die Anerkennung wie ein Versuch im Rahmen der GOP zählt und Sie bis zur gültigen Anerkennung verpflichtet sind an den GOP-Prüfungen teilzunehmen. Beachten Sie weiters die Informationen zur Hochstufung.
Master
Haben Masterstudierende im vorangegangenen Bachelorstudium an der TUM Leistungen erbracht, die nicht ins Abschlusszeugnis eingegangen sind, können Sie diese im Laufe Ihres Masterstudiums auf Antrag im Masterstudium anerkennen lassen. Beachten Sie bitte die Informationen zur Hochstufung.
Anerkennung von Leistungen im Studium
Bei Anerkennungen von Leistungen, die Sie während Ihres Studiums erbracht haben, ist Folgendes zu beachten:
Anerkennung von Modulen z.B. nach Auslandssemester
Kehren Sie z.B. aus einem Auslandssemester oder von einem Gastaufenthalt bei einer anderen Universität zurück, reichen Sie zur Modulanrechnung den ausgefüllten Antrag ein. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Anerkennungen zu Leistungen aus dem Auslandssemester und die Informationen zur Hochstufung.
Doppelstudium
Wenn Sie parallel in mehreren Studiengängen eingeschrieben sind und Leistungen erbringen, die Sie auch in Ihr Mathematik-Studium einbringen können, stellen Sie bitte einen entsprechenden Anerkennungsantrag.
Diese Anträge können während des gesamten Studiums gestellt werden. Eine Hochstufung erfolgt nur, falls mindestens 30 Credits der anzuerkennenden Leistungen aus einem Urlaubssemester stammen.
Überfachliche Grundlagen
Auf der Webseite zu den Überfachliche Grundlagen finden Sie die Informationen, welche Leistungen in diesem Bereich eingebracht werden können. Klären Sie bitte vorab per Mail an bsc-ma.asa(at)xcit.tum.de bzw. msc-ma.asa(at)xcit.tum.de, ob spezielle Module anerkennbar sind.