Habilitation: Organisation
Grundgedanke
Sie möchten als Nachwuchswissenschaftler:in mit der Unterstützung einer/s Professor:in der School of Computation, Information and Technology (CIT) Ihre Forschungsprojekte zu einem Habilitationsprojekt zusammenstellen? Hier finden Sie Informationen, wie Sie ein Habilitationsprojekt organisatorisch abwickeln.
Der Grundgedanke des Habilitationsverfahrens gemäß der Habilitationsordnung der TUM von 2005 ist es, dass das Fachmentorat eine/n Habilitand:in bei der Durchführung des Habilitationsprojektes begleitet. Daher definieren Sie als Habilitand:in zu Beginn Ihrer Arbeit zusammen mit dem Fachmentorat die Ziele, die sich mit dem Projekt verbinden und halten diese in der Zielvereinbarung fest. Entsprechend behandeln die Zwischen- und Schlussevaluierung die Frage, wie und ob die Ziele erreicht wurden. Das Habilitationsprojekt kann also über die Zielvereinbarung durch die Habilitand:innen selbst gesteuert werden.
Organisatorischer Ablauf
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zum organisatorischen Ablauf eines Habilitationsprojekts an der CIT. Detailfragen werden zugunsten eines möglichst guten Überblicks weggelassen. Sie finden sie in der Habilitationsordnung. Darüber hinausgehende Fragen müssen persönlich geklärt werden. Bitte kontaktieren Sie daher für weitere Fragen das Dean's Office.
Bitte kontaktieren Sie ebenfalls das Dean's Office, wenn Sie einen Habilitationsantrag einreichen möchten.
- Bitte wählen Sie eine/n Betreuer:in und besprechen Sie mit ihr/ihm Ihr Habilitationsprojekt.
- Zusammenstellen eines Fachmentorats: Ihr/e Betreuer:in wird Mentor:in.
- Vorsitzende:r des Fachmentorats ist standardmäßig die/der Vice Dean Research. Sie/er kann diese Funktion an eine:n Department Head oder APD delegieren.
- Der/die erste Mentor:in ist üblicherweise ihr:e Vorgesetzte:r.
- Zusätzlich benennen Sie bitte eine:n weitere:n Mentor:in (siehe Paragraf 8 der Habilitationsordnung).
- Der Nachweis über die eigenständige Lehre erfolgt über einen im School Council verabschiedeten, unbesoldeten Lehrauftrag. Dieser wird von Ihrer/Ihrem Betreuer:in über das Dean’s Office in den School Council eingereicht.
- Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag zur Zusammensetzung Ihres Fachmentorats zusammen mit dem Titel im Dean's Office ein. Ebenso schicken Sie bitte die Unterlagen zur Anmeldung (s.u.) zusammen mit einem Entwurf Ihrer Zielvereinbarung (Template im Dean's Office erhältlich) an das Dean's Office.
- Ihre Unterlagen werden an den Vorsitz (Vice Dean Research) weitergeleitet und dort initial geprüft.
- Verläuft die Prüfung erfolgreich, wird der Antrag in den nächsten School Council eingereicht.
- Über Ihren Habilitationsantrag fasst der School Council einen Beschluss. Darüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid des Deans.
- Finalisieren Sie bitte Ihren Zielvereinbarungsentwurf und lassen Sie sie von den Mentoratsmitgliedern unterschreiben.
- Bitte reichen Sie das Originial im Dean's Office ein.
- Die Habilitationsordnung legt eine Bearbeitungszeit von zwei Jahren bis zur Zwischenevaluierung fest. Eine wesentliche Fristüberschreitung sollte daher kurz erklärt werden.
- Der wissenschaftliche Vortrag, bei dem die Habilitand:in ihr/sein Projekt vorstellt, ist Teil der Zwischenevaluierung. Nähere Informationen zum Vortrag erhalten Sie über das Dean's Office.
- In der Zwischenevaluation stellt Ihr:e Mentoratsvorsitzende:r fest, ob die Ziele aus der Zielvereinbarung erfüllt sind und empfiehlt in diesem Fall in einem Resümee die Weiterführung des Habilitationsverfahrens.
- In diesem Rahmen ist es auch möglich, die Ziele der Zielvereinbarung anzupassen.
- Die fertige Zwischenevaluierung wird im Dean's Office elektronisch eingereicht.
- Von dort erhalten Sie einen Bescheid über die erfolgreiche Zwischenevaluierung.
Die habilitierende Person stellt der CIT das Habilitationsprojekt in einem hochschulöffentlichen Vortrag vor. Der Vortrag ist Teil der Zwischenevaluierung. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Dean's Office.
- Die Habilitationsordnung legt eine Bearbeitungszeit von zwei Jahren von der Zwischen- bis zur Schlussevaluierung fest. Eine wesentliche Fristüberschreitung sollte daher kurz erklärt werden.
- Ist die Habilitationsschrift fertiggestellt, holt Ihr:e Fachmentoratsvorsitzende:r bei den restlichen Fachmentoratsmitgliedern die Gutachten für die Habilitationsschrift ein und erstellt einen zusammenfassenden Schlussbericht.
- Schlussbericht, Gutachten und Habilitationsschrift werden im Dean's Office eingereicht. Durch das Dean's Office wird die CIT-Professorenschaft über das Habilitationsprojekt informiert und um Abstimmung über die Habilitationsleistung in einem elektronischen Umlaufverfahren gebeten.
- Hat die Professorenschaft einstimmig für die Annahme der Habilitationsleistung gestimmt, schlägt der Dekan dem School Council in seiner nächsten Sitzung die Annahme der Habilitationsleistung vor.
- Folgt der School Council dem Vorschlag des Dekans, sind Sie mit dem Datum dieser Sitzung habilitiert.
Bitte schicken Sie dann die folgenden Unterlagen an das Dekanat:
Erklärung
Zusammenfassung der Habilitationsarbeit 2-fach für das Jahrbuch der TUM bestimmt
Angaben zur Erstellung der Habilitationsurkunde
Statistische Angaben für das Habilitationsamt- Im Dean's Office wird die Lehrbefähigung beantragt und dort ausgehändigt.
- Der Lehrbefugnis/Privatdozent:innen-Titel muss leider separat durch das Dean's Office beantragt werden. Die Informationen bekommen Sie dort.
- Sie werden zur nächsten Absolvent:innenverabschiedung eingeladen.
Wenn Sie eine publikationsbasierte (kumulative) Habilitationsschrift verfassen möchten, beachten Sie bitte diese Besonderheiten:
- Bitte notieren Sie in Ihrer Zielvereinbarung, dass Sie eine kumulative Habilitation anstreben.
- Beachten Sie bitte hierzu auch die Überschneidungsmöglichkeiten mit Promotionen und dass die Fragen zur Erstautorschaft aus dem Promotionsverfahren im Habilitationsverfahren nicht relevant sind. Daher kann ein/e Doktorand:in eine gemeinsame Publikation mit einer/m Habilitand:in für die kumulative Dissertation nutzen und die/der Habilitand:in für die kumulative Habilitation.
- Verfassen Sie bitte eine zusätzliche zusammenfassende Darstellung Ihrer Ergebnisse unter Einbeziehung der definierten Publikationen (20 bis 50 Seiten).
- Statt der fertigen Habilitationsschrift reichen Sie im Dean's Office die Zusammenfassung (als PDF) und ein zip-File mit den relevanten Publikationen ein. Beides kommt dann auch in den Umlauf, d.h. die Publikationen im zip-File sollten für alle Professor:innen elektronisch lesbar sein (keine seltenen Formate oder Passwortschutz etc.).
- Sie werden vom Abliefern von Papierexemplaren an das Habilitationsamt freigestellt. Sie sind aber gebeten, die Zusammenfassung in der TUM-Bibliothek zu veröffentlichen.
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung
Die für den Antrag zur Habilitation erforderlichen Unterlagen sind unter Bezug auf die Habilitationsordnung der TUM vom Prüfungsamt festgelegt.
- Amtliches Führungszeugnis (von Behörde zu Behörde und nicht älter als drei Monate): Bei Mitgliedern der TUM kann auf das Führungszeugnis verzichtet werden. Es reicht der gültige Arbeitsvertrag oder die Ernennungsurkunde der TUM in Fotokopie (keine Beglaubigung).
- Zeugnis über einen Universitätsabschluss in Fotokopie (keine Beglaubigung)
- Promotionsurkunde (keine Beglaubigung)
- Auflistung über die bisher abgehaltenen Lehr- und Vortragsveranstaltungen
- Lebenslauf, der besonders über den Bildungsgang Aufschluss gibt
- Publikationsliste
- Antragsformular
Benötigte Unterlagen nach Fertigstellung der Habilitationsschrift
- Erklärung
- Zusammenfassung der Habilitationsarbeit 2-fach für das Jahrbuch der TUM bestimmt
- Angaben zur Erstellung der Habilitationsurkunde
- Statistische Angaben für das Habilitationsamt
Rechtsgrundlage ist die Habilitationsordnung der TUM. Darüber hinaus hat der School Council folgende Beschlüsse zur Durchführung von Habilitationsverfahren an der CIT beschlossen:
Beschluss des School Councils vom 19. Oktober 2022
- Die Lehrqualifikation wird durch ein "Grund- /Aufbauzertifikat" Hochschullehre nachgewiesen.
- Der Nachweis der eigenständigen Lehre kann z.B. durch einen Lehrauftrag erfolgen.
- Um Umläufe innerhalb der CIT einheitlich durchzuführen, sollen folgende Umlaufregelungen festgelegt werden:
- Das Quorum beträgt bei jedem Umlaufgremium mindestens 20 zustimmende Voten, damit die Habilitation angenommen ist.
- Beim Umlauf zählen die Stimmen der Mitglieder des betreffenden Mentorates zur Erreichung des Quorums nicht mit.
- Die Dauer des elektronischen Umlaufs wird auf 14 Tage festgelegt, um dem entsprechenden Umlaufgremium eine angemessene Zeit für die Sichtung der Unterlagen und eine Stellungnahme zu ermöglichen.
4. Zum Habilitationsvortrag sollen alle Mitglieder der CIT eingeladen werden und der Vortrag soll an der CIT stattfinden.
Beschluss des School Councils vom 15. März 2023
Vorsitz des Fachmentorats:
In der Regel soll der Vice Dean Research den Vorsitz übernehmen. Ihm sollte die Option wo sinnvoll oder nötig offen stehen, den Vorsitz z.B. an einen Department Head oder APD zu delegieren.
Beschluss des School Councils vom 18. Oktober 2023
Nachweis eigenständiger Lehre durch Habilitand:in
Ab dem Wintersemester 2023/24 erfolgt bei neuen Habilitand:innen der Nachweis über eigenständige Lehre immer über einen im School Council verabschiedeten, unbesoldeten Lehrauftrag.
Diese Lehraufträge können nach Start des Habilitationsverfahrens bei jeder School Council-Sitzung eingereicht werden.
Bei internen Habilitand:innen kann die im Rahmen dieses Lehrauftrags erbrachte Lehre zur Erfüllung der Lehrverpflichtung herangezogen werden.